Außenbereich (nach BauGB § 35)
Der Außenbereich umfasst alle Flächen außerhalb der imZusammenhang bebauten Gebiete. Diese Flächen sind grundsätzlich von Bebauungfreizuhalten, außer in Ausnahmefällen.Ein Bungalow imAußenbereich erfordert spezielle Genehmigungen, da diese Flächen vor allem fürLandwirtschaft, Forstwirtschaft oder Naturschutz vorgesehen sind. Wer einenNeubau-Bungalow in ländlicher Idylle plant, sollte sich frühzeitig über dierechtlichen Voraussetzungen informieren.